Zertifizierung

Zertifikat “Qualifizierte Botulinumtoxintherapie”

Hinweis vor Einreichung Ihres Antrags:

Zur Beantragung des Zertifikats nach den hier aufgeführten Kriterien wenden Sie sich bitte zur Abklärung der Formalitäten an unsere Geschäftsstelle unter buero@ak-botulinumtoxin.de.

Nachweis der theoretischen Fortbildung

Hierfür sind 30 Credit Points aus durch den Arbeitskreis zertifizierten Veranstaltungen in den Modulen A-D (und optional E) nachzuweisen.

A   natomiemindestens 2 CP(Systematische und topographische Anatomie)
B   asicsmindestens 2 CP(Grundlagen, insbes. toxikologische und pharmakologische Themen)
C   linicmindestens 8 CP(Klinische Aspekte der Therapie mit Botulinumneurotoxin)
D   iagnostikmindestens 8 CP(Einsatz unterstützender Verfahren zur Injektion)
E   xtraoptional(Organisation, Rechtliche Aspekte, Erstattungsaspekte uvm.)
Geforderte Summe:30 CP(entspricht 22,5 h (3×7,5h) Theorieausbildung)

Nachweis der praktischen Qualifikation

Der Nachweis der praktischen Qualifikation erfolgt durch die Bestätigung einer Ausbildung durch selbständig durchgeführte Behandlungen unter Supervision einer vom Arbeitskreis Botulinumtoxin zertifizierten Person. Diese bescheinigt schriftlich die Tätigkeit der den Antrag stellenden Person unter seiner Supervision als auch die Anzahl der geforderten Behandlungen.

Für Antragssteller, welche die Patientenbehandlungen (s.u.) nicht unter Supervision eines zertifizierten Behandlers gemacht haben, ist alternativ der Nachweis ihrer praktischen Qualifikation über eine für sie bürgende Person, welche selbst ein vom Arbeitskreis zertifizierter Behandler ist möglich. Von der bürgenden Person ist ein Schreiben vorzulegen, welche die Qualifikation der antragsstellenden Person aus Kenntnis des Bürgen darstellt. Die Qualifikation kann z.B. über Hospitationen beim oder durch den Bürgen geführt werden.

Nachweis selbst behandelter Patient:innen

Dokumentation der Behandlungen mit Botulinumtoxin:
Für die Dokumentation der selbst durchgeführten Behandlungen von Patient:innen mit Botulinumtoxin wird gefordert:

  • Behandlungsdatum und Behandlungsort
  • Injizierte Muskeln/Regionen
  • Verwendete Dosierung und Verdünnung
  • Verwendetes Präparat
  • Freie Dokumentation von Wirkung und Nebenwirkungen

Fachspezifische Voraussetzungen

Neurologie

Nachweis der Dokumentation von 100 dokumentierten Botulinumtoxin- Injektionsbehandlungen, davon mindestens 50 Behandlungen mit dokumentierter klinischer Erfolgskontrolle, z.B. zum Zeitpunkt des Wirkmaximum (i.d.R.3-4 Wochen) oder zum Zeitpunkt der Reinjektion.

Für das neurologische Gesamtzertifikat müssen mindestens zwei der Indikationsbereiche Spastik, Dystonie, autonome Indikationen, Kopfschmerz abgedeckt werden. Dabei müssen mindestens 25 Behandlungen auf eine der beiden Hauptindikationen Spastik und Dystonie entfallen. Das neurologische Zertifikat kann auch indikationsspezifisch erlangt werden, wenn die Hauptindikationen nicht ausreichend abgedeckt werden (siehe Teilzertifikat unten).

Andere Fachdisziplinen

Nachweis der Dokumentation von 100 dokumentierten Botulinumtoxin- Injektionsbehandlungen in den fachspezifischen Indikationen, davon mindestens 50 Behandlungen mit dokumentierter klinischer Erfolgskontrolle, z.B. zum Zeitpunkt des Wirkmaximum (i.d.R.3-4 Wochen) oder zum Zeitpunkt der Reinjektion.

Eine Ausnahme gilt für die Neuropädiatrie mit 50 dokumentierte Behandlungen.
Bei der Begutachtung der Zertifizierungsanträge wird ggf. ein Zweitbegutachter der jeweiligen Fachdisziplin hinzugezogen.

Zertifikatsgestaltung

Zertifikat “Qualifizierte Botulinumtoxintherapie” für den Fachbereich NEUROLOGIE
Gesamtzertifikat Neurologische Indikationen

Teilzertifikate

  • Spastisches Syndrom
  • Dystonie
  • Autonome Indikationen
  • Kopfschmerz

Zertifikat “Qualifizierte Botulinumtoxintherapie” für andere Fachdiziplinen

Gesamtzertifikat: Neuropädiatrische Indikationen, HNO-Indikationen, orthopädische Indikationen etc.

WICHTIGE INFORMATION VOR IHRER ANTRAGSSTELLUNG

  • Zum Zeitpunkt der Beantragung des Zertifikates muss die Facharztqualifikation vorliegen. (auf Antrag kann sie nachgereicht werden)
  • Die theoretischen Fortbildungen und praktische Ausbildung können jedoch auch schon vor Erreichen der Facharztqualifikation absolviert werden.
  • Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Botulinumtoxin der DGN ist Voraussetzung für die Zertifikatserteilung.
  • Die Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung des Zertifikates beträgt 50 Euro zzgl. 19 MwSt.
  • Das Zertifikat „Qualifizierte Botulinumtoxin-Therapie“ wird unbefristet vergeben.
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